Ihre Rostocker
Fachanwälte für
Familienrecht

Fachanwälte sind Rechtsanwälte mit besonderer Qualifikation

Unsere Kompetenzen
im Umgang mit Familien
und Familienkonflikten

Fachanwälte sind Rechtsanwälte mit besonderer Qualifikation auf dem jeweiligen Fachgebiet. Fachanwälte für Familienrecht besitzen also eine besondere Qualifikation für das Familienrecht, z.B. für:

  • die Scheidung und das gerichtliche Scheidungsverfahren,
  • die Berechnung des Kindesunterhalts,
  • Auseinandersetzungen rund um die Frage, wer nach der Trennung die zuvor gemeinsam genutzte Wohnung weiter bewohnen darf (Ehewohnungszuweisungsverfahren),
  • Fragen und Auseinandersetzungen rund um das im Eigentum beider Ehegatten stehende Hausgrundstück,
  • die Ermittlung und Berechnung des Unterhalts für einen Ehegatten (Ehegattenunterhalt in der Trennungsphase und nachehelicher Unterhalt nach der Scheidung),
  • Fragen des elterlichen Sorge– und Umgangsrechts und diesbezügliche gerichtliche Verfahren,
  • die Auseinandersetzung von Hausrat und den Zugewinnausgleich,
  • die Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung, aber auch für Auseinandersetzungen im Bereich der nichtehelichen Lebensgemeinschaften und eingetragenen Lebenspartnerschaften
  • den Ausgleich von in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften (sogenannter Versorgungsausgleich).

Hinzu kommen:

  • die vorsorgenden Eheverträge,
  • die Unterhaltsfragen in der Zeit der Ausbildung und des Studiums (Volljährigenunterhalt),
  • Fragen des Unterhalts von Eltern gegen die Kinder (Elternunterhalt),
  • Fragestellungen bei Gewalt innerhalb der Familie (Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz),
  • steuerrechtliche Fragestellungen,

zusammengefasst eben alles, was mit der Familie bzw. Partnerschaft zusammenhängt, sei es „vorsorgend“ oder bei einer Trennung und/oder Scheidung.

In all diesen Fällen ist Ihr Fachanwalt für Familienrecht ein juristisch kompetenter Ansprechpartner, der sie in Ihrer jeweiligen Lebenssituation begleitet.

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